Nach § 20 Absatz 3 VOB/A erfolgt für freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro sowie bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro nach Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe, die mindestens 6 Monate vorgehalten wird.
Kirchenweg
Abbrucharbeiten_Information über die Zuschlagserteilung gem. 20 VOB A
Bauhauptarbeiten_Information über die Zuschlagserteilung gem. 20 VOB A
Dachdeckerarbeiten_Information über die Zuschlagserteilung gem. 20 VOB A
Elektroarbeiten_Information über die Zuschlagserteilung gem. 20 VOB A
Fensterbauarbeiten_Information über die Zuschlagserteilung gem. 20 VOB A
Gerüstbau_Information über die Zuschlagserteilung gem. 20 VOB A
GWA-Anlagen _Information über die Zuschlagserteilung gem. 20 VOB A
raumlufttechnische Anlagen_Information über die Zuschlagserteilung gem. 20 VOB A
Wärmeversorgungsanlagen _Information über die Zuschlagserteilung gem. 20 VOB A