Gründung und Organe

Gründung und Beschluss

Am 19. September 2019 hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel die Gründung der Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) beschlossen. Die Gesellschaft hat am 18. Mai 2020 ihre operative Tätigkeit aufgenommen und wird seitdem von Gründungsgeschäftsführer Markus Reutershan geführt. Ziel der Gesellschaft ist es vor allem diejenigen mit Wohnraum zu versorgen, die dies aus eigener Kraft nicht schaffen können.


Aufgaben und Ziele

Die KiWoG hat die Aufgabe für alle Kieler*innen bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen. Für diesen Zweck errichtet, erwirbt, betreut und verwaltet die KiWoG geeigneten Wohnraum im Kieler Stadtgebiet.

Mit der Gründung soll insbesondere bezahlbarer Wohnraum für Alleinstehende und Familien ohne oder mit geringem Einkommen und besondere Bedarfsgruppen geschaffen werden. Außerdem Wohnprojekte, Wohngemeinschaften und inklusives Wohnen gefördert werden.

  • Ankauf und Aufwertung Bestandsimmobilien
  • Erhalt bereits im kommunalen Besitz befindlicher Wohneinheiten
  • Erwerb und Entwicklung von Grundstücken, um sie dem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen
  • Erfüllung der Aufgaben und Ziele unter dem Aspekt der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit

Geschäftsführung

Markus Reutershan

Die Komplementärin (GmbH) als 100 %-ige Tochter der Landeshauptstadt führt die Geschäfte der GmbH & Co. KG. Beide Gesellschaften werden durch Markus Reutershan vertreten.

Axel Bauerdorf

Die Landeshauptstadt Kiel ist im Innenverhältnis in Ihrer Funktion als Kommanditistin in der GmbH & Co. KG vertreten.


Unsere Aufsichtsratsmitglieder

  • Gerwin Stöcken, Stadtrat und Aufsichtsratsvorsitzender
  • Arne Langniß, Ratsmitglied und stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender
  • Doris Grondke, Stadträtin
  • Magdalena Drewes, Mitglied Aufsichtsrat
  • Anke Oetken, Mitglied Aufsichtsrat
  • Matthias Treu,  Mitglied Aufsichtsrat

Unsere Strukturen