Reduzierte Fördersumme
Seit dem 1. Februar 2022 ist klar, dass alle Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar eingegangen sind, noch genehmigt werden. Für die betroffenen Wohnungsunternehmen besteht damit wieder die Planungs- und Rechtssicherheit für die fristgerecht eingereichten Anträge. Die Übergangszeit bis zum Auslaufen des KFW 40 Standards wurde aufgrund der jetzt gemachten Erfahrungen bis Jahresende verlängert. Für die Effizienzhäuser 40 wird es eine reduzierte Fördersumme von maximal einer Milliarde Euro in 2022 geben.
Neue Förderprogramme
Im Anschluss an den Förderstopp nach den alten Regeln, also spätestens ab 2023, wird es neue Förderprogramme bzw. eine neue Fördersystematik geben. Zurzeit ist davon auszugehen, dass es sich von einer reinen Effizienzbetrachtung hin zu einer tatsächlichen CO2-Ersparnis bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche verändern wird. Des Weitern sollen u. a. die Lebenszykluskosten einer Immobilie sowie die Nachhaltigkeit von Materialien und Verfahren berücksichtigt werden. Wie konkret die neue Fördersystematik aussieht und welche Konsequenzen sich daraus für den Wohnungsbau ergeben, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar bleibt daher abzuwarten.